Arzt mit Mundschutz

Arztbesuch

Arztbesuche in den Zeiten des Coronavirus - Was ist zu beachten?

Kurzinfo:

  • Telefonische Voranmeldung bei Notfällen, Akutfällen und Routine­untersuchungen
  • Arztbesuche für Routine­untersuchungen sind ab sofort wieder erwünscht
  • Verhaltensregeln beachten
  • Telefonische bzw. elektronische Abwicklung von Rezeptverordnungen
  • Weitere Tipps für Zahnarztbesuch

Gleichzeitig gilt hinsichtlich Arztbesuche, dass die direkten Kontakte so gering als möglich zu halten sind. Drei Hauptziele stehen dabei im Zentrum:

  • Schutz aller im Gesundheitswesen tätigen Personen  - Jeder einzelne Ausfall verringert die Betreuungs- und Behandlungskapazität
  • Sicherstellung der Versorgung aller Notfall- und Akutpatienten
  • Vermeidung von „Verbereitungs-Hotspots“

Dazu auch eine Aussendung der Ärztekammer Tirol: 

„Die gesamte Ärzteschaft nimmt zurzeit genauso wie viele andere Angehörige von Gesundheitsberufen eine zentrale Schlüsselrolle ein. Es muss deshalb unser aller Bestreben sein, weitere Ansteckungen durch das Coronavirus in der Bevölkerung aber insbesondere auch innerhalb der Gesundheitsberufe zu verhindern.“

Selbst in der Lock-Down-Phasen waren vielen Arztpraxen und -ordinationen nie ganz „geschlossen“, sondern die Ärzte und ihr Personal waren für  Notfällen und (lebens-)wichtige Anliegen Ihrer Patienten da.

Viele österreichischen Arztpraxen haben bereits Routine im Umgang mit den neuen Pandemie-bedingten Herausforderungen. Vielen Massnahmen zum Schutz der Patienten und des Personal wurden umgesetzt. 

Auch in der aktuellen Lock-Down-Light-Phase  können Termine, wie Kontrollen beim Zahnarzt, Routineuntersuchungen beim Augenarzt oder auch die Zeckenimpfung nachgeholt werden, die während der Lock-Down-Phasen versäumt wurden.

Was ist bei Arztbesuchen zu beachten?
 

Vorabkontaktaufnahme

Eine telefonische Abklärung vor dem Arztbesuch wird allen Patientinnen und Patienten dringend empfohlen. Unangemeldete Arztbesuche sollten vermieden werden. Mit diesem Anruf kann besser der Überblick über die Anzahl der Patienten bewahrt und die Terminvergaben besser koordiniert werden. 

Pünktliches Erscheinen

Die Ordinationsteams sind angehalten, die Personenanzahl in der Ordination möglichst gering zu halten und berücksichtigen dies auch bei der Terminvereinbarung. Daher sollen Patienten möglichst pünktlich erscheinen. 

Mund-Nasen-Schutzmaske

In gesamten Ordinationsbereich soll eine Mund-Nasen-Schutzmaske von allen Patienten getragen werden. Dies trifft auch auf Kinder über sechs Jahre zu. Dies sieht die  COVID-19-Lockerungsverordnung des Gesundheitsministers sieht vor.

Mindestabstand wahren

Der wichtigste Mechanismus bei Viren, die durch Tröpfchen übertragen werden, ist aber, sich nicht mehr so nahe zu kommen, sich nicht anzuhusten, anzuniesen und keine längeren Sprechkontakte in der Nähe zu haben. Daher sollten Patienten zum einen selbst auf den Abstand achten und zum anderen unbedingt den Anweisungen stets aufmerksam Folge leisten. 

Hygiene

Nach Betreten der Arztpraxis sollen Patienten sich unmittelbar die Hände mit Seife und Wasser und mit einem Desinfektionsmittel reinigen. 

Husten/Niesen

In die Armbeuge oder in das Wegwerftaschentuch.

Wartezeit

Eine mögliche Wartezeit soll soweit möglich außerhalb der Arztpraxis verbracht werden.

Nach dem Ordinationsbesuch

Sorgen sie für Handhygiene beim Verlassen der Ordination bzw. bei der nächsten Gelegenheit. Wiederverwendbare Masken sollten vor der erneuten Benutzung bei 60 °C gewaschen werden. Einwegmasken sollten sicher entsorgt werden.

Telefonische Abwicklung von Rezeptverordnung & Befundbesprechung


Rezept

Aktuell können niedergelassene Ärzte nach einer telefonischen Abklärung mit dem Patienten ein Rezept per E-Mail oder auch per Fax an die betreffende Apotheke schicken. Gleichzeitig hat die Wiener Ärztekammer die Bewilligungspflicht für die meisten Arzneimittel (Chefarztpflicht) über den Zeitraum der Pandemie hinweg ausgesetzt. Die Patienten können die verordneten Medikamente entweder eigenständig abholen oder durch eine Vertrauensperson abholen lassen.  Ein Papierrezept ist für die Abholung nicht mehr unbedingt notwendig, jedoch sollte der Name und die Sozialversicherungsnummer des Patienten bekannt sein. Laut Apothekerkammer bieten zahlreiche Apotheken auch an, dass im Notfall und bei lebenswichtigen Medikamenten diese zum Patienten nach Hause gebracht werden. Eine direkte Abklärung zwischen Patient und der jeweiligen Apotheke ist hier notwendig.

Gleichzeitig wird mit Hochdruck an der Option des elektronischen Rezepts bzw. der E-Medikation gearbeitet.  Den niedergelassenen Ärzten soll ermöglicht werden elektronische Rezepte über eine Arztsoftware direkt an die Apotheken zu übermitteln. 

Befundbesprechung - Videobesprechung 

Im Zeiten von Corona sollen auch alternative Kontaktwege mit Ärzten genutzt werden. So können Befundbesprechungen sowohl telefonisch oder per Videobesprechung erfolgen. Inwieweit diese auch für Routine-, Kontroll- und Nachsorgeuntersuchungen anwendbar sind, muss im Einzelfall zwischen Arzt und Patient abgeklärt werden. 

Ärzte, Psychotherapeuten sowie Hebammen können erforderliche telemedizinische Behandlungen (über Videokonferenz bzw. Telefon) wie eine in der Ordination erbrachte Leistung abrechnen.

Krankmeldungen

Seit dem  1. November 2020 bis längstens 31. März 2021 können Arbeitsunfähigkeits-Meldungen (AU) auch telefonisch erfolgen.

Achtung: Ärztinnen und Ärzte sind rechtlich nicht verpflichtet, telemedizinischen Service anzubieten. Es steht den jeweiligen Arztes bzw. der jeweiligen Ärztin frei.

Vorbereitung des Telefonats

Das Personal in den Arztpraxen steht angesichts der aktuellen Situation stark unter Druck. Daher können Patienten mit einer gezielten Vorbereitung der Telefonate mithelfen, die Effizienz und Effektivität für alle Beteiligten hoch zu halten. 

Wer ruft für wen an?

  • Name des Anrufers
  • Name des Patienten
  • Sozialversicherungsnummer des Patienten
  • Kontaktdaten

Warum wird angerufen?

Erstelle sie eine Liste der wichtigsten Fragen zum Anliegen:

  • Wer -  Wer ist betroffen? Selber, Angehöriger? Mann/Frau? Alter?...
  • Warum - Notfall? Erstuntersuchung? Routine-/Kontrolluntersuchung?...
  • Was - Ersterkrankung? Chronische Erkrankung?...
  • Wie - Direkter Arztbesuch? Telefonische Abklärung? Erforderliche Voruntersuchung bei einer anderen Stelle?
  • Wann - Wunschtermin? Alternativtermin?
  • ...

Welche Informationen liegen dem Patient vor?

  • Bereithalten von Befunden
  • Schriftlichen Notizen zu Krankheitsverlauf, Vorerkrankungen, Allergien, schwere Krankheiten in der Familie
  • Beobachtungen in den letzten Tagen
  • Welche Medikamente wurden bisher eingenommen, Liste einer möglichen dauerhaften Medikation etc.

Wie läuft der Arztbesuch vor Ort ab?

  • Welche Unterlagen (Überweisungen, e-card, Befunde, Impf-Pass etc.) sollen mitgenommen werden?
  • Sind Leistungen vor Ort zu bezahlen?
  • Können Untersuchungen wie Röntgen vor Ort oder in der Nähe  gemacht werden?
  • Wo können sich Begleitpersonen aufhalten?

Information zum Zahnarztbesuch

Der Zahnarztbesuch stellte für einige Menschen auch bereits für der Corona-Pandemie eine Herausforderung dar. Die Befürchtung bzgl. COVID-19 haben machne Menschen verunsichert. 

Führende Experten der Zahnärztekammern und weitere Vertretungen haben sich den Sorgen und den Herausforderungen angenommen. Hier können Sie sich ein Bild über die Leitlinien und die Massnahmen machen: Der Zahnarztbesuch in Zeiten von Corona